Zusammenschluss zum Eigenverbrauch - ZEV
ZEV: Gemeinsam den Eigenverbrauch steigern
Mit dem «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)» können sich nicht nur mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher im gleichen Haus, sondern auch mehrere Grundstücke zusammenschliessen, und gegenüber dem Energieversorger als ein Kunde auftreten. Die Strommessung durch den Energieversorger innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft fällt weg.
Neu ab dem Jahr 2025: vZEV
Mit dem neuen Stromgesetz darf ab dem Jahr 2025 ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) gebildet werden.
Die Nutzung der Anschlussleitungen für die Bildung eines vZEV wird zugelassen. Sogar die Stromzähler des Verteilnetzbetreibers (VNB) können genutzt werden.